Die Entscheidung für eine Intensivpflege-WG ist für viele Familien eine einschneidende Herausforderung. Neben der bestmöglichen Versorgung stellt sich auch immer die Frage nach den Kosten einer Intensivpflege WG. In diesem Ratgeber geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand, um die passende Wohngemeinschaft für Ihren Angehörigen zu finden.

Das Wichtigste in Kürze

Kosten-Überblick pro Monat

Ein Intensivpflege-WG-Platz kann eine Eigenbeteiligung von rund 3.180 € pro Monat im ersten Jahr haben.
Diese setzt sich ungefähr so zusammen:

  • Unterkunft & Verpflegung: ca. 1.025 €

  • Investitionskosten: ca. 458 €

  • Eigenanteil Pflegepersonal: ca. 1.697 € 

  Diese Zahlen können je nach Anbieter und Region stark variieren.

Wer bezahlt was?

  • Pflegekasse: übernimmt einen großen Teil der Pflegekosten, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

  • Krankenkasse: übernimmt medizinisch notwendige Leistungen.

  • Sozialamt: kann helfen, wenn eigene Mittel nicht reichen.

  • Familie/Mietkosten: Unterkunft & Verpflegung müssen oft selbst getragen werden.

Was darf eine Intensivpflege WG kosten ?

Pflegestufen & Finanzierung 

Die Entscheidung für eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft (WG) ist oft eine große Erleichterung für Angehörige, bringt aber auch finanzielle Fragen mit sich. Doch welche Kosten kommen wirklich auf Sie zu?

Zum 1. Juli 2024 lag die durchschnittliche finanzielle Eigenbeteiligung im ersten Jahr eines Aufenthalts bei 3.180 Euro pro Monat. Diese setzt sich zusammen aus:

  • Unterkunft und Verpflegung: ca. 1.025 € / Monat
  • Investitionskosten: ca. 458 € / Monat
  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für Pflegepersonal: ca. 1.697 € / Monat

(Quelle: vdek.com)

Intensivpflege WG Kosten

Die Intensivpflege WG Kosten variieren je anch Anbieter

Welche weiteren Kosten gibt es?

Neben den oben genannten Beträgen variieren die Kosten je nach Anbieter und Region. Zusätzlich zum Eigenanteil von 10 % der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen eines Kalenderjahres fallen in der Regel Miete und Verpflegungskosten an. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom örtlichen Mietspiegel und den individuellen Leistungen der WG ab. (Quelle: pflegehilfe.org)

Regionale Unterschiede & Zuschüsse nutzen

Obwohl die Zuschüsse der Pflege- und Krankenkassen bundesweit einheitlich geregelt sind, gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Angehöriger Anspruch auf zusätzliche Leistungen oder Zuschüsse hat, etwa durch die Pflegeversicherung oder das Sozialamt. Ein frühzeitiger Austausch mit der Pflegekasse und anderen zuständigen Stellen hilft, rechtzeitig Unterstützung zu erhalten.

Wer übernimmt die Kosten für eine Intensivpflege WG?

Die Kosten für eine Intensivpflege-WG setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: Pflege, Unterkunft und zusätzliche Leistungen. Wer zahlt was?

Pflegeversicherung & Krankenkasse

  • Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Pflegekosten, abhängig vom Pflegegrad.
  • Die Krankenkasse finanziert medizinisch notwendige Behandlungen.

Sozialamt & weitere Zuschüsse

  • Falls Eigenmittel nicht ausreichen, kann das Sozialamt unterstützen.
  • Hier gibt es Möglichkeiten zur Beantragung von Zuschüssen und Hilfen.

Eigenanteil der Familie

  • Unterkunft und Verpflegung müssen oft selbst getragen werden.
  • Je nach Bundesland gibt es Unterschiede bei den Leistungen.

Wichtige Beratungs- und Antragsstellen für Angehörige von Intensivpflegepatienten

Wenn ein Familienmitglied intensivpflegebedürftig wird, tauchen viele Fragen auf: Welche Leistungen stehen uns zu? Wo können wir Unterstützung beantragen? In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen bei der Organisation der Pflege helfen.

 

Pflegestützpunkte Baden-Württemberg

Die Pflegestützpunkte bieten kostenlose und neutrale Beratung zu allen Fragen rund um Pflegebedürftigkeit. Sie unterstützen bei der Beantragung von Sozialleistungen und helfen bei der Auswahl geeigneter Hilfsangebote. Eine Übersicht der Pflegestützpunkte in Ihrem Stadt- oder Landkreis finden Sie hier:

🔗 bw-pflegestuetzpunkt.de

Pflegekassen

Jede gesetzliche Pflegekasse ist verpflichtet, ihren Versicherten eine kostenfreie Beratung anzubieten. Diese umfasst:

✔ Informationen zu Pflegeleistungen
✔ Unterstützung bei der Antragstellung
✔ Hilfestellung bei der Organisation der Pflege

Für eine Beratung wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Pflegekasse.

Medizinischer Dienst

Nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst, um ein Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Eine ausführliche Erklärung zum Ablauf der Pflegebegutachtung finden Sie hier:

🔗 medizinischerdienst.de

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen?

Oft reicht bereits ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse – dieser kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Lassen Sie sich von einer der oben genannten Beratungsstellen unterstützen, damit alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.

 

Weitere neutrale Beratungsangebote

Neben den Pflegekassen gibt es auch unabhängige Beratungsstellen, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind. Diese bieten professionelle, neutrale Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung von Pflegeleistungen.

Eine vollständige Übersicht dieser anerkannten Beratungsangebote finden Sie hier:
🔗 Pflegeberatung – www.pflegeberatung.de

Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit diesen Stellen auf, um sich umfassend zu informieren und die bestmögliche Unterstützung für Ihren Angehörigen zu erhalten!

Checkliste Intensivpflege & Entscheidungshilfe für Familien

1. Qualität der Pflege & Ausstattung

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Sind examinierte Pflegekräfte rund um die Uhr vor Ort?

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Gibt es ein individuelles Pflegekonzept?

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Welche Therapien und medizinische Versorgung sind möglich?

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Sind Notfallmaßnahmen sichergestellt?

2. Umgebung und Wohnatmosphäre

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Wie viele Bewohner gibt es pro WG?

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Gibt es private Räume und Gemeinschaftsbereiche?

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Ist die Lage verkehrsgünstig für Besuche?

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Ist die WG barrierefrei und gut ausgestattet?

3. Betreuung & soziale Einbindung

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Gibt es Freizeitangebote für die Bewohner?

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Wie wird auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen?

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Gibt es Möglichkeiten zur Mitbestimmung?

4. Gibt es Möglichkeiten zur Mitbestimmung?

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Sind die Kosten klar aufgeschlüsselt?

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Gibt es regelmäßige Gespräche mit den Angehörigen?

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Wie wird mit Beschwerden umgegangen?

Zusammenfassung

Die Wahl der richtigen Intensivpflege-WG erfordert eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Aspekte. Nutzen Sie unsere Checkliste als Entscheidungshilfe und informieren Sie sich frühzeitig über Finanzierungsoptionen, um die bestmögliche Versorgung für Ihren Angehörigen sicherzustellen.

Suchen Sie eine Intensivpflege-WG für Ihren Angehörigen? Lassen Sie sich von unserer Wohngemeinschaft in Rottweil, bei Stuttgart überzeugen und kontaktieren Sie uns für ein Kennenlernen und eine Besichtigung!

Rufen Sie uns an

Haben Sie Fragen zu unserer  Intensivpflege WG, zu unserer Praxis, oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Unser Team ist gerne für Sie da. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, und wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Natürlich können Sie uns auch telefonisch erreichen, oder Sie besuchen uns direkt vor Ort – wir freuen uns auf Sie!

FAQ – Häufige Fragen

Was ist Intensivpflege?

Intensivpflege ist die medizinisch besonders aufwendige Pflege von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, z. B. bei Beatmung, nach schweren Operationen oder bei neurologischen Erkrankungen.

Wie hoch sind die Kosten für Intensivpflege?

Die Kosten sind sehr hoch und hängen stark von der Art der Pflege ab:

  • Krankenhaus-Intensivstation: ca. 1.500–3.000 € pro Tag, bei komplexen Fällen auch mehr

  • Außerklinische Intensivpflege (z. B. zu Hause oder in Wohngemeinschaften): oft 20.000–35.000 € pro Monat

Wer übernimmt die Kosten?

In der Regel:

  • Gesetzliche Krankenversicherung → medizinische Behandlung & Intensivpflege

  • Pflegeversicherung → pflegerische Leistungen (Pflegegrad nötig)

→ Der Großteil der Kosten wird übernommen, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht.

Müssen Patient:innen selbst etwas bezahlen?

Ja, teilweise:

  • Zuzahlungen im Krankenhaus: 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr)

  • Pflegebedingte Eigenanteile, z. B. für Unterkunft/Verpflegung bei stationärer Pflege

  • Zum Teil Mehrkosten, wenn Leistungen über den Standard hinausgehen

Was ist außerklinische Intensivpflege?

Das ist Intensivpflege außerhalb des Krankenhauses, z. B.:

  • in der eigenen Wohnung

  • in einer Intensivpflege-WG

  • in spezialisierten Pflegeeinrichtungen

Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.

Braucht man einen Pflegegrad?

Ja, fast immer.
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt und ist wichtig für:

  • Pflegegeld

  • Pflegesachleistungen

  • Entlastungsleistungen

Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht zahlen will?

Dann kann man:

  • Widerspruch gegen den Bescheid einlegen

  • sich von Pflegeberatungsstellen, Sozialdiensten oder Patientenberatungen helfen lassen

  • ggf. rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen

Gibt es finanzielle Unterstützung für Angehörige?

Ja, z. B.:

  • Pflegegeld

  • Pflegeunterstützungsgeld

  • Entlastungsbetrag (125 € monatlich)

  • Steuerliche Entlastungen

Wo bekommt man Beratung?
  • Pflegekassen (§7a SGB XI – kostenloser Pflegeberater)
  • Sozialdienst im Krankenhaus

  • Pflegestützpunkte

  • Unabhängige Patientenberatung (UPD)