Die Entscheidung für eine Intensivpflege-WG ist für viele Familien eine einschneidende Herausforderung. Neben der bestmöglichen medizinischen Versorgung steht fast immer eine Frage im Raum: Was kostet ein Platz in einer Intensivpflege-WG und wer übernimmt diese Kosten?
Das Wichtigste in Kürze
Anders als bei einem herkömmlichen Altenpflegeheim werden die extrem hohen Kosten für die spezialisierte medizinische Intensivpflege (z. B. Beatmungspflege, Absaugen) fast vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Dennoch verbleibt für die Bewohner ein monatlicher Eigenanteil für das Wohnen und die tägliche Versorgung. Dieser setzt sich in der Regel wie folgt zusammen:
- Unterkunft & Verpflegung (Miete und Haushaltsgeld): ca. 1.025 € bis 1.100 € (stark abhängig von Region und Mietspiegel)
- Investitionskosten (Instandhaltung der WG-Räume): ca. 450 € bis 520 €
- Eigenanteil an der Grundpflege (SGB XI): ca. 1.600 € bis 1.700 € (je nach Pflegegrad und Pflegesachleistungen)
Vergleichswert 2026: Zum 1. Januar 2026 liegt die durchschnittliche finanzielle Eigenbeteiligung in einem klassischen stationären Pflegeheim im ersten Jahr bei 3.245 Euro pro Monat (Quelle: vdek.com). In einer Intensivpflege-WG kann dieser Eigenanteil durch die spezielle SGB-V-Finanzierung der Krankenkassen im Einzelfall deutlich abweichen.
Was darf eine Intensivpflege-WG kosten? (Stand: 2026)
Pflegestufen & Finanzierung
Die Entscheidung für eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft (WG) ist oft eine große Erleichterung für Angehörige, bringt aber auch finanzielle Fragen mit sich. Doch welche Kosten kommen wirklich auf Sie zu?
Zum 1. Januar 2026 liegt die durchschnittliche finanzielle Eigenbeteiligung im ersten Jahr eines Aufenthalts bei 3.245 Euro pro Monat. Diese setzt sich im Bundesdurchschnitt wie folgt zusammen:
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Unterkunft und Verpflegung: ca. 1.046 € / Monat
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Investitionskosten (Instandhaltung): ca. 514 € / Monat
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Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): ca. 1.685 € / Monat
(Quelle: vdek.com, Datenauswertung 01.01.2026)
Die Intensivpflege WG Kosten variieren je anch Anbieter
Welche weiteren Kosten gibt es?
Neben den oben genannten Beträgen variieren die Kosten je nach Anbieter und Region. Zusätzlich zum Eigenanteil von 10 % der Pflegekosten in den ersten 28 Tagen eines Kalenderjahres fallen in der Regel Miete und Verpflegungskosten an. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom örtlichen Mietspiegel und den individuellen Leistungen der WG ab. (Quelle: pflegehilfe.org)Regionale Unterschiede & Zuschüsse nutzen
Obwohl die Zuschüsse der Pflege- und Krankenkassen bundesweit einheitlich geregelt sind, gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Angehöriger Anspruch auf zusätzliche Leistungen oder Zuschüsse hat, etwa durch die Pflegeversicherung oder das Sozialamt. Ein frühzeitiger Austausch mit der Pflegekasse und anderen zuständigen Stellen hilft, rechtzeitig Unterstützung zu erhalten.Wer übernimmt welche Kosten in der Intensivpflege-WG?
Die Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege ruht in Deutschland auf drei Säulen:
Pflegeversicherung & Krankenkasse
- Die gesetzliche oder private Krankenkasse übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlungspflege (nach § 37c SGB V). Dazu gehört die 24-Stunden-Sicherstellung der Beatmung, die spezialisierte Krankenbeobachtung sowie alle ärztlich verordneten Behandlungen.
- Zuzahlung: Für die ersten 28 Tage eines Kalenderjahres fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % (maximal 280 €) an, sofern keine Befreiung vorliegt.
Pflegeversicherung
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) bis zu den gesetzlichen Höchstbeträgen des jeweiligen Pflegegrades (Pflegegrad 2 bis 5).
- Übersteigen die Kosten der Grundpflege das Budget der Pflegekasse, entsteht der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE).
Eigenanteil des Bewohners
- Wie in einer normalen Wohnung auch, müssen Miete, Nebenkosten und Verpflegung vom Bewohner selbst getragen werden. Reichen das eigene Einkommen (z. B. Rente) und das Vermögen dafür nicht aus, springt unter bestimmten Voraussetzungen das Sozialamt im Rahmen der „Hilfe zur Pflege“ ein.
Wichtige Beratungs- und Antragsstellen für Angehörige von Intensivpflegepatienten
Wenn ein Familienmitglied intensivpflegebedürftig wird, tauchen viele Fragen auf: Welche Leistungen stehen uns zu? Wo können wir Unterstützung beantragen? In Baden-Württemberg gibt es verschiedene Anlaufstellen, die Ihnen bei der Organisation der Pflege helfen.
Pflegestützpunkte Baden-Württemberg
Die Pflegestützpunkte bieten kostenlose und neutrale Beratung zu allen Fragen rund um Pflegebedürftigkeit. Sie unterstützen bei der Beantragung von Sozialleistungen und helfen bei der Auswahl geeigneter Hilfsangebote. Eine Übersicht der Pflegestützpunkte in Ihrem Stadt- oder Landkreis finden Sie hier:
Pflegekassen
Jede gesetzliche Pflegekasse ist verpflichtet, ihren Versicherten eine kostenfreie Beratung anzubieten. Diese umfasst:
✔ Informationen zu Pflegeleistungen
✔ Unterstützung bei der Antragstellung
✔ Hilfestellung bei der Organisation der Pflege
Für eine Beratung wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Pflegekasse.
Medizinischer Dienst
Nach der Antragstellung auf Pflegeleistungen beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst, um ein Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu erstellen. Eine ausführliche Erklärung zum Ablauf der Pflegebegutachtung finden Sie hier:
Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegeleistungen?
Oft reicht bereits ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegekasse – dieser kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Lassen Sie sich von einer der oben genannten Beratungsstellen unterstützen, damit alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Weitere neutrale Beratungsangebote
Neben den Pflegekassen gibt es auch unabhängige Beratungsstellen, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind. Diese bieten professionelle, neutrale Unterstützung bei der Auswahl und Beantragung von Pflegeleistungen.
Eine vollständige Übersicht dieser anerkannten Beratungsangebote finden Sie hier:
🔗 Pflegeberatung – www.pflegeberatung.de
Tipp: Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit diesen Stellen auf, um sich umfassend zu informieren und die bestmögliche Unterstützung für Ihren Angehörigen zu erhalten!
Checkliste Intensivpflege & Entscheidungshilfe für Familien
1. Qualität der Pflege & Ausstattung
Sind examinierte Pflegekräfte rund um die Uhr vor Ort?
Gibt es ein individuelles Pflegekonzept?
Welche Therapien und medizinische Versorgung sind möglich?
Sind Notfallmaßnahmen sichergestellt?
2. Umgebung und Wohnatmosphäre
Wie viele Bewohner gibt es pro WG?
Gibt es private Räume und Gemeinschaftsbereiche?
Ist die Lage verkehrsgünstig für Besuche?
Ist die WG barrierefrei und gut ausgestattet?
4. Gibt es Möglichkeiten zur Mitbestimmung?
Sind die Kosten klar aufgeschlüsselt?
Gibt es regelmäßige Gespräche mit den Angehörigen?
Wie wird mit Beschwerden umgegangen?
3. Betreuung & soziale Einbindung
Gibt es Freizeitangebote für die Bewohner?
Wie wird auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen?
Gibt es Möglichkeiten zur Mitbestimmung?
Zusammenfassung
Die Wahl der richtigen Intensivpflege-WG erfordert eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Aspekte. Nutzen Sie unsere Checkliste als Entscheidungshilfe und informieren Sie sich frühzeitig über Finanzierungsoptionen, um die bestmögliche Versorgung für Ihren Angehörigen sicherzustellen.
Suchen Sie eine Intensivpflege-WG für Ihren Angehörigen? Lassen Sie sich von unserer Wohngemeinschaft in Rottweil, bei Stuttgart überzeugen und kontaktieren Sie uns für ein Kennenlernen und eine Besichtigung!
Rufen Sie uns an
Haben Sie Fragen zu unserer Intensivpflege WG, zu unserer Praxis, oder möchten Sie einen Termin vereinbaren? Unser Team ist gerne für Sie da. Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus, und wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung. Natürlich können Sie uns auch telefonisch erreichen, oder Sie besuchen uns direkt vor Ort – wir freuen uns auf Sie!
FAQ – Häufige Fragen
Was ist Intensivpflege?
Intensivpflege ist die medizinisch besonders aufwendige Pflege von Menschen mit lebensbedrohlichen Erkrankungen, z. B. bei Beatmung, nach schweren Operationen oder bei neurologischen Erkrankungen.
Wie hoch sind die Kosten für Intensivpflege?
Die Gesamtkosten für die medizinische 24-Stunden-Pflege sind extrem hoch (meist über 15.000 € pro Monat). Aber: Diese Kosten werden fast komplett von den Kassen getragen. Für den Patienten verbleibt ein monatlicher Eigenanteil für Miete, Essen und Investitionskosten, der meist zwischen 1.500 € und 2.500 € liegt.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten teilen sich auf: Die Krankenkasse zahlt die medizinische Behandlungspflege. Die Pflegekasse bezahlt die Grundpflege (nach Pflegegrad). Der Patient selbst zahlt Miete, Nebenkosten und Verpflegung.
Müssen Patient:innen selbst etwas bezahlen?
Ja, teilweise:
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Zuzahlungen im Krankenhaus: 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr)
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Pflegebedingte Eigenanteile, z. B. für Unterkunft/Verpflegung bei stationärer Pflege
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Zum Teil Mehrkosten, wenn Leistungen über den Standard hinausgehen
Was ist außerklinische Intensivpflege?
Das ist Intensivpflege außerhalb des Krankenhauses, z. B.:
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in der eigenen Wohnung
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in einer Intensivpflege-WG
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in spezialisierten Pflegeeinrichtungen
Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.
Braucht man einen Pflegegrad?
Ja, fast immer.
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) festgestellt und ist wichtig für:
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Pflegegeld
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Pflegesachleistungen
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Entlastungsleistungen
Was passiert, wenn die Krankenkasse nicht zahlen will?
Sollte eine Kostenübernahme abgelehnt werden, müssen Sie innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich hierbei von Pflegestützpunkten, dem behandelnden Arzt oder einem Sozialverband (z. B. VdK) unterstützen.
Gibt es finanzielle Unterstützung für Angehörige?
Ja, z. B.:
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Pflegegeld
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Pflegeunterstützungsgeld
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Entlastungsbetrag (125 € monatlich)
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Steuerliche Entlastungen
Wo bekommt man Beratung?
- Pflegekassen (§7a SGB XI – kostenloser Pflegeberater)
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Sozialdienst im Krankenhaus
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Pflegestützpunkte
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Unabhängige Patientenberatung (UPD)